Vorgang 2026/240-01 – Kernsanierung des Liebesbankweges
Die Lage ist klar: Die Mitteilung 2026/240-01 zur Kernsanierung des Liebesbankweges nennt Barrierefreiheit, Beschilderung, Routinepflege, Reinvestitionsmitteln und Müllinfrastruktur – und stellt fest, dass die Verwaltung dazu keine Angaben machen kann, weil die Zuständigkeit bei der HTG liegt. Offenbar ist das Konzept: Probleme elegant parken, wenn sie unbequem werden. Wer heilt, hat Recht; wer aber Antwort geben müsste, verweist – mit dem Vermerk ‚keine Angaben‘ – an die HTG und lässt Bürgerinnen und Bürger im Dunkeln stehen. Die Auerhahnkaskade, das Tor der Liebe und die rollstuhl- und kinderwagengerechten Routen bleiben so lange Projektionsfläche für Hoffnung, bis jemand einen Zeitplan nennt.
Kurz ernsthaft: Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine Mitteilung, in der die Verwaltung auf Fragen zur Barrierefreiheit, Pflegeintervallen, Beschilderung, Reinvestitionsmitteln, Nutzung des Uni-Konzepts und Müllinfrastruktur nicht konkret antwortet. Die Anfrage stammt vom Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl (11.08.2026). Die Verwaltung erklärt, sie könne zu den Punkten keine Angaben machen, da der Liebesbankweg vollständig in der Zuständigkeit der HTG liege. Damit bleiben zentrale Fragen offen: Welcher Zeitplan besteht für die Sanierung? Welche Reinvestitionsmittel sind vorgesehen? Welche Uni-Konzept-Bausteine würden übernommen? Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies Unsicherheit bei Nutzbarkeit und Barrierefreiheit des Weges. DIE PARTEI Goslar fordert transparente Antworten zur Umsetzung der Barrierefreiheit sowie klare Auskünfte zu Pflegeintervallen und Müllinfrastruktur.
Vorgangsnummer: 2026/240-01 | Original bei ALLRIS