Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz: Rathausfenster im Nordwestflügel

Vorgang 2026/143 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz

Im Goslarer Rathaus hat der Nordwestflügel offenbar Sonderrechte: Fenster im Dachgeschoss dürfen dort sitzen und öffnen, wie es der Verwaltung gerade passt. Ratsherr Henning Wehrmann hat mit seiner Anfrage vom 19.04.2026 die Frage gestellt, ob die Denkmalpflege plötzlich Sprintdisziplin betreibt — eine Sprintwertung, bei der städtische Eigenbetriebe die Startgenehmigung bekommen und private Antragsteller warten müssen. Die Debatte dreht sich konkret um neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses, um die Frage, ob sie außenbündig eingesetzt wurden und wie sie öffnen, und um die Wahrnehmung eines möglichen Doppelstandards. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird dieses Thema am 30.04.2026 behandeln; bis dahin bleibt den Bürgerinnen und Bürgern nur das Maßband der Spekulation.

Kurz ernsthaft:

Bei Vorgang 2026/143 handelt es sich um eine öffentliche Anfrage. Belegbare Fakten: Ratsherr Henning Wehrmann hat die Anfrage am 19.04.2026 eingebracht; Gegenstand sind Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses Goslar; der Ausschuss für Bauen und Umwelt behandelt die Anfrage am 30.04.2026. Offene Punkte sind, ob eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung für die Fenster vorliegt und ob städtische Eigenbetriebe anderen Genehmigungsvoraussetzungen unterliegen als private Antragsteller. Aus den Metadaten geht hervor, dass das Originaldokument in der Nextcloud nicht verwertbar extrahiert werden konnte; daher sind manche Details derzeit nicht in allen Unterlagen nachprüfbar. Die Stadtverwaltung sollte klarstellen, welche Richtlinien angewandt wurden und ob die Genehmigungspraxis für städtische Projekte und private Bauherren einheitlich ist, um Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Vorgangsnummer: 2026/143 | Original bei ALLRIS