Vorgang 2026/146 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
Die Stadt Goslar präsentiert ab 01.07.2026 eine „moderne“ Richtlinie für Zuschüsse, die formal ein paar Schalter umlegt, aber die Antragstellerinnen und Antragsteller weiter im Regen stehen lässt. Die Vorlage hebt den 10‑prozentigen Einbehalt bei Zuschüssen über 2.500 € auf, erhöht die Angebotsgrenze auf 3.500 € und legt eine Antragstellung bis zum 31.08. fest – und trotzdem bleibt die Frage, wer wann genau was zu tun hat.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/146) ist eine Beschlussvorlage zur Anpassung der allgemeinen Richtlinie für Zuschüsse. Sachlich bedeutet das: Die Richtlinie tritt am 01.07.2026 in Kraft; Zuschüsse bleiben freiwillige Leistungen und dürfen nur vergeben werden, wenn ein städtisches Interesse besteht und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Künftig sind bei Projektförderungen Angebote bis 3.500 € zu berücksichtigen, der bisherige 10%-Einbehalt entfällt.
Offen bleibt, welche speziellen Vorschriften die allgemeinen Regeln ergänzen und wie Ausnahmen praktisch gehandhabt werden, etwa wenn Projekte vor Antragstellung begonnen wurden. Für Bürgerinnen und Vereine sollte die Vorlage die Antragstellung vereinfachen; gleichzeitig ist unklar, ob die Auszahlungspraxis nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr Beschleunigungen oder neue Verzögerungen bringt. Die Verwaltung sollte die verbleibenden Ausführungsfragen schnell klären, damit die Erleichterungen in der Praxis wirksam werden.
Vorgangsnummer: 2026/146 | Original bei ALLRIS