Vergnügungssteuer erhöht: 22 % für Spielspaß und Schulmittagessen

Vorgang 2026/120 – Erhöhung der Vergnügungssteuer

Goslar hebt die Vergnügungssteuer an und verkauft es als Bildungsinvestition: Ab dem 1. August 2026 sollen statt 20 % künftig 22 % Vergnügungssteuer auf bestimmte Einrichtungen und Spielgeräte erhoben werden, beschlossen in der Sitzung des Rates am 28.04.2026. Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für 2026 und rund 96.900 Euro ab 2027 – genug, um der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen ein kleines Extra zu verschaffen, wenn man so will.

Ironisch betrachtet: Wenn Bildung Geld braucht, fragt Goslar offenbar zuerst die Spielhallen. Der Steuersatz wird erhöht, die Spielgeräte bleiben stehen, und die Stadt hofft, dass aus dem Münzregen schüchternes Schulbrot entsteht. Die Prioritätensetzung wirkt seltsam: Vergnügungssteuer, Steuersatz, Mehreinnahmen und Mittagsverpflegung sind nun unmittelbar miteinander verknüpft.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur 5. Änderung der Vergnügungssteuersatzung, mit beschlossenem Inkrafttreten am 01.08.2026. Sachlich handelt es sich um eine Erhöhung des Steuersatzes von 20 % auf 22 %. Als Begründung nennt die Stadt die Haushaltskonsolidierung und die geplante Nutzung der zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Grundschulen. Nach den vorliegenden Unterlagen bleiben jedoch Fragen offen: Wie genau wird die Verwaltung den Zufluss und die Zweckbindung der Mehreinnahmen kontrollieren, und welche weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind geplant? Bürgerwirkung: Für Eltern und Grundschulen könnte das eine positive Einnahmenseite bedeuten; für Betreiber von Spielgeräten und Spielhallen ist eine moderate Mehrbelastung zu erwarten. Transparenz bei der Verwendung der Mittel wäre zur Vertrauensbildung empfehlenswert.

Vorgangsnummer: 2026/120 | Original bei ALLRIS