H-Zone im Harz: Hauptgebiet oder nur Etikett?

Vorgang 2026/043-01 – Einstufung im Landschaftsschutzgebiet Harz

Die H-Zone des Harzes performt bürokratischen Slapstick: In Tabelle 38 steht die ‚H-Zone‘ als vermeintliche „Hochschutzzone“, obwohl das Regelwerk davon spricht, dass H schlicht ‚Hauptgebiet‘ bedeutet. Gleichzeitig wird die Schutzzone N als ‚Natura 2000‘ missverstanden und fälschlich als ‚Nutzungszone‘ etikettiert. Wenn Begriffe Tanzschritte ersetzen sollen, bitten wir um ein Glossar – oder besser: klare Korrekturen.

Kurz ernsthaft:

Der Text ist ein Änderungsantrag von Ratsherr Henning Wehrmann (23.02.2026) zur Stellungnahme der Stadt Goslar zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0. Im Kern verlangt der Antrag die Korrektur redaktioneller Fehler in Tabelle 38 und die präzisere Benennung der ‚H-Zone‘ als ‚Hauptgebiet‘. Weiter fordert der Antrag, den Absatz zur Fläche südlich des Vorranggebietes ‚Nordhees‘ ersatzlos zu streichen, weil dort Ersatzmaßnahmen für den Kalkmagerrasen (im Zusammenhang mit Jerstedt Ost IV) liegen. Wehrmann betont, dass das Landschaftsschutzgebiet Harz insgesamt als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutz zu behandeln sei, da ein Vorbehaltsgebiet dem Abwägungsdruck anderer Nutzungen unterliegt.

Aus dem Dokument bleibt offen, ob und wie die Verwaltung diese Korrekturen in die Stellungnahme zum RROP 3.0 übernimmt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: eine korrekte Begriffsverwendung schützt nicht nur die Sprache, sondern konkret die Flächen – etwa im Harz, rund um Nordhees und Jerstedt Ost IV. Solange die Frage der Einstufung nicht geklärt ist, bleiben Konflikte zwischen Schutzinteressen und anderen Nutzungsansprüchen möglich.

Vorgangsnummer: 2026/043-01 | Original bei ALLRIS