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Vorgang 2025/450-45 – Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke

Die Stadt plant einen Einstellungsstopp für 2026 und versieht neue Stellen im Stellenplan 2026 mit Sperrvermerken. Freiwerdende Stellen sollen erst nach einer strukturierten Prüfung neu besetzt werden; ausschlaggebend sind dabei Empfehlungen der Fachdienstleitung, Stellungnahmen der Fachdienste Personal und Organisation sowie die Entscheidung des Verwaltungsvorstands.

In satirischer Zuspitzung: Goslar übt das moderne Versteckspiel mit Stellen. Der Stellenplan 2026 bekommt mehr Sperrvermerke als Ausreden, freiwerdende VZÄ verwandeln sich in Geduldsproben für Bürgerinnen und Bürger, und der Verwaltungsvorstand darf hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob ein Schreibtisch bleiben darf oder als dekoratives Relikt im Rathaus weiterexistiert. Kindertagesstätten, Ingenieurstellen und Ausbildungsverhältnisse bleiben verschont – ausgerechnet die Kernbereiche, die man erwarten würde, sind sicherer als so manche Schreibtischlampe.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung, die das bestehende Verfahren zur Stellennach- und -neubesetzung formalisiert. Belegbare Fakten: Freiwerdende Stellen werden geprüft, neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten grundsätzlich einen Sperrvermerk mit den genannten Ausnahmen; die Entscheidung trifft der Verwaltungsvorstand, der Verwaltungsausschuss hat ein einwöchiges Widerspruchsrecht. Offen bleibt, welche finanziellen Einsparungen erwartet werden und wie sich das Verfahren konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Fachdienste und die Bürgerbetreuung auswirkt. Die Stadt sollte nachliefern, wie Auswirkungen gemessen und wie Engpässe vermieden werden sollen.

Vorgangsnummer: 2025/450-45 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/193 – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

Die Stadt Goslar hat offenbar eine neue Haushaltsphilosophie entdeckt: Präzises Planen mit 1.600 Euro. Die Vorlage mit der Bezeichnung „Annahme von Spenden über 2.000 EUR“ listet Spenden der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH in Höhe von insgesamt 1.600,00 EUR für den Aquantic Schwimmpark am Osterfeld und das Freibad in Vienenburg. Man könnte fast glauben, das Schwimmbecken werde künftig mit Millimeterpapier und Münzrollen finanziert.

Kurz ernsthaft: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat über die Annahme der Zuwendungen entscheidet. Die aufgeführten Spenden stammen von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH (2 x 800 EUR) und sind für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad Vienenburg bestimmt. Laut Vorlage sind diese Beträge bereits im städtischen Haushalt veranschlagt; es werden demnach keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Offen bleibt jedoch, wie genau die Mittel verwendet und kontrolliert werden sollen und welche langfristigen Auswirkungen auf Betriebskosten oder Investitionsplanung entstehen. Auch ergibt sich eine formale Merkwürdigkeit: Die Vorlagenbezeichnung spricht von Spenden über 2.000 EUR, die konkrete Aufstellung nennt aber nur 1.600 EUR.

Warum das relevant ist: Öffentliche Gelder verdienen klare Regeln und Nachvollziehbarkeit, auch wenn es „nur“ 1.600 EUR sind. DIE PARTEI fordert daher transparente Angaben zur konkreten Verwendung und zu Berichtspflichten gegenüber dem Rat, damit Spenden entlastend wirken, statt va-gabularische Lücken zu vergrößern.

Vorgangsnummer: 2026/193 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/189 – Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241

Stellen Sie sich vor: vier Wochen Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar während der Hauptreisezeit, eine gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim und eine Umleitung, die über das dörfliche Wolfshagen läuft. Voilà: ein verkehrstechnisches Bermuda-Dreieck, das Hahnenklee-Bockswiese wirtschaftlich und sicherheitstechnisch aufs Spiel setzt. Die B241-Sperrung mutiert zur lokalen Extremsportart ‚Stausurfen‘, während Reisebusse, Lieferanten und Rettungsfahrzeuge die theoretischen 54 Minuten Probe fahren dürfen – pro Strecke. Die Ortsratsfraktion nennt das Ganze eine planerische Bankrotterklärung und bittet den Rat, die verkehrsbehördliche Zustimmung zurückzustellen. Die Pointe ist bitter: Hauptreisezeit, vier Wochen, und niemand hat eine funktionierende, großmaßstäbliche Ausweichlösung parat.

Kurz ernsthaft:

Der vorliegende Vorgang ist ein Antrag (Vorgang 2026/189) der SPD-Ortsratsfraktion und von Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026. Er fordert die Stadt Goslar auf, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Alternativen zur geplanten Vollsperrung der B241 zu drängen. Belegbare Fakten sind die geplante vierwöchige Sperrung zwischen Auerhahn und Goslar, die gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim und die im Antrag genannte theoretische Zunahme der Fahrtzeit auf etwa 54 Minuten bei Umleitung über Wolfshagen. Offen bleibt, welche kurzfristigen Maßnahmen die Landesbehörde liefern kann und ob eine technisch umsetzbare halbseitige Sperrung mit Ampelregelung genehmigt würde. Die Bürgerwirkung ist hoch: Lokale Betriebe, Pendler und die Notfallversorgung in Hahnenklee-Bockswiese könnten erheblich betroffen sein. Die Stadtverwaltung sollte nun zügig die rechtlichen und verkehrstechnischen Optionen prüfen und den Dialog mit der Landesbehörde suchen.

Vorgangsnummer: 2026/184 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/182 – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg

Die Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg steht in der Warteschleife zwischen Förderantrag, Kaisersaalpräsentation und Honorarordnung. Während 750.000 € als Projektvolumen im Förderantrag auftauchen und der Haushaltsplan 2026 nur 60.000 € bereitstellt, verteilt sich die Hoffnung auf eine Förderung von 60 % – maximal 300.000 € – und auf eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Das ist genug Stoff für eine Ausschusssitzung und ein Drama in mehreren Akten.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des gestellten Förderantrags im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ eine konkrete Planung zur Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg zu erstellen. Belegt sind die Machbarkeitsstudie (Start Juli 2024) und die Präsentation der Ergebnisse am 27.08.2025 im Vienenburger Kaisersaal. Die Verwaltung hat einen Förderantrag über 750.000 € gestellt; Förderhöhe 60 %, maximal 300.000 €, Förderbescheid liegt vor (25.11.2025). Im Haushaltsplan 2026 sind 60.000 € eingestellt, zusätzlich gibt es eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Die Planungsleistungen sollen nach der HOAI ausgeschrieben werden. Da die Maßnahme über 250.000 € liegt, ist für die weitere Bearbeitung ein Grundsatzbeschluss erforderlich.

Offen bleiben die genaue Kostenzusammensetzung, die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen und der Zeitplan für Umsetzung sowie die Frage, wie Anliegerinnen und Anlieger konkret betroffen sein werden. Politisch relevant ist die Verwendung öffentlicher Gelder und die Frage, ob die geplante Förderstruktur und die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen, um das Projekt tatsächlich umzusetzen.

Vorgangsnummer: 2026/182 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/182 – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg

Die Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg soll kommen – begleitet von Machbarkeitsstudie, Förderantrag und einem prall gefüllten Aktenordner. Die Stadt hat eine Machbarkeitsstudie (Beauftragung Juli 2024, Präsentation 27.08.2025) sowie einen Förderantrag über 750.000 € im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ vorgelegt; gefördert würden davon 60 %, maximal 300.000 €.

Kurz ernsthaft: Das Projekt klingt nach guter Absicht, droht aber in Verwaltungsabläufen stecken zu bleiben. Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, weil die geschätzten Kosten über 250.000 € liegen und deshalb ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2026 sind 60.000 € veranschlagt, ergänzt durch eine Verpflichtungsermächtigung über 690.000 €. Die Verwaltung plant, Planungsleistungen nach HOAI kurzfristig auszuschreiben.

Sachliche Einordnung: Der Vorgang 2026/182 benennt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, nennt Fördermittel und Haushaltspositionen, lässt jedoch die genaue Maßnahmendefinition sowie eine detaillierte Kostenaufstellung vermissen. Offene Punkte sind die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen auf dem Marktplatz Vienenburg, die verbindlichen Kostenpositionen und ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung. Politisch relevant ist die Verwendung öffentlicher Gelder sowie die Frage, wie Bürgerbeteiligung aus der Machbarkeitsstudie in konkrete Planungsschritte übersetzt wird. Ohne transparente Kostendetaillierung bleibt das Projekt anfällig für Verzögerungen und Nachfinanzierungen.

Vorgangsnummer: 2026/180 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/180 – Monitoringbericht 2025 der Stadtbus Goslar GmbH

Die Stadtbus Goslar hat 2025 offenbar eine neue Bestleistung: 917.517 gefahrene Kilometer — und dennoch ein Jahresminus von 90.798,02 Euro. Die Bürokunst, Fahrleistung in Prestige und Konto in Miese zu verwandeln, wäre bewundernswert, wäre sie nicht so teuer.

Kurz ernsthaft: Der Monitoringbericht dokumentiert die Fakten. Die Mitteilung nennt die Fahrleistung 2025 (917.517 km) und einen Jahresverlust von 90.798,02 Euro. Der Preis des Deutschland-Tickets stieg zum 1.1.2025 auf 58 Euro; HATIX-Nutzungen sanken von 34.343 (2024) auf 24.043 (2025). In der Fahrgastbefragung im Oktober 2025 erreichte die Gesellschaft einen Mittelwert von 2,1 (300 Befragte). Zum Stichtag waren 51 Mitarbeiter*innen und 19 Busse, darunter 4 Elektrobusse, im Einsatz. Das neue Liniennetz trat am 1. Februar 2026 in Kraft; weitere Anpassungen sind zum Schuljahreswechsel 2026/2027 geplant. Für 2026 werden Fachkräftemangel und anhaltende wirtschaftliche Belastungen prognostiziert.

Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Stabilität des ÖPNV in Goslar, die kommunalen Kosten und die Frage, ob Fahrleistungsoptimierung allein ausreicht, um Einnahmeverluste auszugleichen. Offen bleibt, wie Personalengpässe und verzögerte Einnahmezuweisungen aus dem Deutschland-Ticket die kurzfristige Betriebsfähigkeit beeinflussen. Bürgerinnen und Bürger sollten informiert bleiben, wenn Liniennetzänderungen insbesondere Schülerverkehre betreffen.

Vorgangsnummer: 2026/179 | Original bei ALLRIS

Verkehrsübungsplatz vor unsicherer Zukunft: Wer kümmert sich langfristig?

Die CDU-Ratsfraktion fragt nach der Zukunft des Verkehrsübungsplatzes an der Schillerschule. Hintergrund sind Berichte über Probleme bei der Verkehrswacht Goslar, insbesondere bei der Besetzung des Vorstands. Sollte der Verein ausfallen, steht die Frage im Raum, wie das rund 150.000 Euro teure Projekt weiter betrieben werden kann.

Der Fall betrifft nicht nur die Verkehrswacht. Er zeigt ein grundsätzliches Problem kommunaler Politik: Städte investieren öffentliche Gelder in Projekte, deren dauerhafter Betrieb stark vom Ehrenamt abhängt. Solange engagierte Menschen Verantwortung übernehmen, funktioniert das Modell. Fehlt der Nachwuchs, geraten Infrastruktur und Angebote schnell ins Wanken.

Für Kinder, Schulen und Eltern wäre ein Wegfall problematisch. Der Verkehrsübungsplatz dient der Verkehrserziehung und Präventionsarbeit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Stadt ausreichend Vorsorge getroffen hat, damit die Anlage unabhängig von einzelnen Vereinsstrukturen nutzbar bleibt.

DIE PARTEI Goslar hält die Anfrage deshalb für berechtigt. Wer öffentliche Investitionen beschließt, muss auch langfristige Lösungen für Betrieb, Personal und Finanzierung vorlegen. Sonst entsteht am Ende kommunale Infrastruktur nach dem Motto: gebaut für die Ewigkeit, organisiert bis zur nächsten Vorstandswahl.

DIE PARTEI fordert deshalb ein kommunales Frühwarnsystem für Ehrenamts-Kollaps inklusive Ampelanzeige:
Grün = Vorstand vorhanden.
Gelb = Vorsitzender denkt ans Aufhören.
Rot = Der Verein wird aktuell nur noch von einem Doodle-Link zusammengehalten.

Vorgang 2026/176 – Mangelhafte Gehweginstandhaltung am Sperlingsplatz

Die Gehwege am Sperlingsplatz, besonders vor Marktstraße 29, werden offenbar zur Freiluft-Akrobatikzone erklärt: Gehwegeinbruch, provisorische Asphaltflecken und offenstehende Stolperfallen laden Fußgänger zum Gleichgewichtstest ein. Ersatzpflastersteine liegen angeblich bereit, doch das Provisorium aus Asphalt bleibt als städtische Designentscheidung bestehen. Wenn die Stadtverwaltung auf Reparaturen so elegant reagiert wie auf Gala-Einladungen, bleibt vor dem Ausschuss für Bauen und Umwelt am 4. Juni 2026 noch Zeit zum Üben.

Spaß beiseite: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 24.05.2026) benennt konkrete Mängel an den Gehwegen im Bereich Sperlingsplatz und Marktstraße 29, einschließlich eines Gehwegeinbruchs und provisorischer Ausbesserungen. Ebenfalls angesprochen wird die Sperrung im Kreuzungsbereich Bulkenstraße/Marktstraße, obwohl dort offenbar keine Bauarbeiten stattfinden. Es ist belegbar, dass Ersatzpflastersteine vorhanden sein sollen; Auskunft über Kosten, Zuständigkeiten und verbindliche Fristen fehlt in der Vorlage. Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, weil defekte Gehwege Stolperrisiken für Fußgänger, Nutzerinnen von Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darstellen. Die Anfrage zielt darauf ab, von der Verwaltung eine Stellungnahme zu erhalten, wie künftig mit Gehwegschäden umgegangen werden soll und ob ein Konzept zur systematischen Instandhaltung besteht.

Vorgangsnummer: 2026/176 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/109-01 – Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten

Die Stadt Goslar plant offenbar, bei der Betreuung von Kindern auf das Motto »Nur beliebt bleibt« umzuschwenken: Angebote mit zu geringer Nachfrage sollen nach Vorgang 2026/109-01 gestrichen werden, die rote Liste führt Regie, die Mindestauslastung von 33 % wird zur Heilsformel, und am 31.07.2026 fallen einzelne Randzeiten weg. Münzstraße, Vienenburg, Hahnenklee und Bäringerstraße tauchen im Dokument als konkrete Orte auf, an denen Betreuungsangebote eingestellt oder geprüft werden sollen. Ganz demokratisch: weniger Angebote, dafür effizienter – oder so ähnlich.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Vorlage ist eine Verwaltungsvorlage zur nachfrageorientierten Anpassung der Betreuungsangebote ab dem 01.08.2026. Belegbare Zahlen: Bei den Personalkosten wird für 2026 ein Minderaufwand von 108.691 € und für die Folgejahre ein jährlicher Minderaufwand von 260.860 € erwartet; zusätzlich werden Minderaufwendungen bei den Finanzhilfen genannt (z. B. 33.525 € für 2026). Die Regelung sieht vor, dass Angebote mit einer Auslastung unter 33 % auf eine rote Liste kommen und zum 31.07.2026 eingestellt werden können. In den Unterlagen werden einzelne Randzeiten und Kernzeiten in konkreten Kitas genannt; einige Angebote können fortgeführt werden, wenn die Auslastung steigt. Offen bleibt nach den Unterlagen, wie viele Plätze insgesamt konkret betroffen sind, wie die Qualität der verbleibenden Betreuungsangebote gesichert wird und welche Unterstützung betroffene Familien erhalten. Politisch relevant ist der Konflikt zwischen Haushaltssanierung (Minderaufwand) und dem Ziel, Familienfreundlichkeit vor Ort zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten insbesondere Auskunft über konkrete Platzverluste und Übergangslösungen verlangen.

Vorgangsnummer: 2026/109-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/174 – Lesbarkeit der Acryl-Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele

Die neuen Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele sind so gestaltet, dass man sich bücken muss, um den Text zu entziffern. Die Tafeln wurden aus transparentem Acryl gefertigt, tragen zu kleine Schriften und kosteten 1.800 Euro – ein bemerkenswert ergonomischer Beitrag zur kommunalen Fitnessförderung.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 22.05.2026) thematisiert die mangelhafte Lesbarkeit der Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele. Nach vorliegenden Angaben beeinträchtigen transparentes Acryl und Lichtverhältnisse die Lesbarkeit; die Tafeln waren während der Umbauphase nicht vorhanden und wurden kürzlich wieder montiert. Für die Herstellung sind 1.800 Euro genannt worden, weshalb von einer möglichen Fehlplanung die Rede ist.

Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche Alternativen (zum Beispiel matte Trägermaterialien, größere Schriftgrößen oder kontrastverstärkende Folien) geprüft wurden, welche zusätzlichen Kosten eine Korrektur verursachen würde und wer die Entscheidung zur Materialwahl getroffen hat. Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, ob die vollständigen Dokumente zur Entscheidungsfindung vorliegen (Text-Extraktion der Originalanlagen ist fehlgeschlagen). Bürgerinnen und Bürger könnten derzeit Informationen nur eingeschränkt lesen; das schmälert die Informationszugänglichkeit der Ratsdiele.

Wir fordern, dass im Betriebsausschuss des Goslarer Gebäude Managements am 3. Juni 2026 offen gelegt wird, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verbesserung der Lesbarkeit plant und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Vorgangsnummer: 2026/174 | Original bei ALLRIS