
Voller Tatendrang und hoch motiviert tritt Josef A. in diesen Tagen immer mittags um zwölf in seinen Garten und wirft mit einem breiten Grinsen seinen Rasenmäher an. Der Weilheimer ist sooo unfassbar glücklich über die Meldung in der Heimatzeitung: Er darf seinen Rasen mähen, wann immer er will. Geil! Die verpuffte Weilheimer Lärmschutzverordnung macht’s möglich.
Nach unzähligen Sitzungen konnten sich die Stadträte auf kein neues Papier einigen. Jetzt herrscht Gesetzlosigkeit am Gartenzaun, die sich auch „Bundesimmissionsschutzverordnung“ nennt. Yes! Täglich von 7:00 Uhr morgens bis 19:00 Uhr abends darf Josef A. nun durch seinen Garten pflügen. Da kann der blöde Nachbar so lange heulen, wie er will. Hurra!
Gleich morgen will sich A. im Baumarkt noch einen schönen lauten Laubbläser holen, schließlich ist Herbst und der Nachbar noch lang nicht tot!