Kommunalwahl 101

Am Anfang steht die erste Verwirrung

Auch wenn immer von DER Kommunalwahl (Singular) geredet wird, finden bei uns i.d.R. 4 voneinander unabhängige Wahlen statt:

  • Wahl des Landrats : der Landrätin,
  • Wahl des Kreistags,
  • Wahl des Bürgermeisters : der Bürgermeisterin und
  • Wahl des Gemeinde-/Stadtrates.

Dieses Jahr bildet hier die Stadt Wegberg eine Ausnahme, die durften letztes Jahr schon verfrüht das Bürgermeisteramt neuvergeben und haben entsprechend dieses Jahr nur 3 Wahlen.

Wahlgebiet und Wahlbezirke

Diese Wahlen finden dabei in zwei unterschiedlichen Wahlgebieten statt, also gedanklichen Räumen, für die Vertretungen bestimmt werden.

Für die Landrats- und die Kreistagswahlen ist das Wahlgebiet der Kreis Heinsberg, für die Bürgermeister:innenwahl und die Gemeinde-/Stadtratswahl ist das Wahlgebiet die jeweilige Kommune.

Diese Wahlgebiete werden wiederum in Wahlbezirke eingeteilt. Für die Kreistagswahl wird das Wahlgebiet „Kreis Heinsberg“ z.B. in 27 Wahlbezirke (Wegberg 1-3, Wassenberg 1-2, Erkelenz 1-5, Hückelhoven 1-4, Heinsberg 1-4, Waldfeucht, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen 1-3, Übach-Palenberg 1-3) eingeteilt. Für die jeweilige Gemeinde-/Stadtratswahl werden die jeweiligen Kommunen als Wahlgebiet in verschieden viele Wahlbezirke eingeteilt (vgl. Machtergreifungstabelle)

Zusammensetzung des Kreistages/der Kommunalräte

Die Wahlbezirke, ob wir nun auf die Kreistagswahl gucken oder auf die Gemeinde-/Stadtratswahl, bilden nun die Basis für den Aufbau des entsprechenden Gremiums. Es besteht nämlich in beiden Fällen aus doppelt so vielen Sitzen wie das Wahlgebiet Wahlbezirke hat. So hat der Kreistag 52 Sitze und der Gemeinderat Gangelt 32 Sitze, weil das Wahlgebiet Gangelt 16 Wahlbezirke hat.

Dies ergibt sich daraus, dass in jedem Wahlbezirk 1 DirektkandidatX bestimmt wird, der in das Gremium einzieht und noch einmal genauso viele Sitze von den Parteien besetzt werden, die Vorschläge für die Wahlen einbringen.

Wichtig! Im Gegensatz zur Landtags- oder Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person nur 1 Stimme pro Wahl, es wird nur ein DirektkandidatX für den Wahlbezirk gewählt, in dem Mensch lebt, keine Partei, nichts weiteres.

Die Parteien (oder Wählergemeinschaften), die Vorschläge für DirektkandidatX einbringen, können auch zeitgleich die so genannte „Reserveliste“ zur Wahl miteinbringen. Die zweite Hälfte eines Gremiums wird durch eben diese Listen besetzt, abhängig davon, wie viele Stimmen die Parteien bei ihren Direktwahlvorschlägen erhalten haben.

Beispiel

Die Kommune „Arthurstadt“ hat 4 Wahlbezirke, somit besteht ihr Rat aus 8 Sitzen. Die Partei die PARTEI, die Partei APPD, die Partei Bierpartei und die FCKAFD stellen für jeden Bezirk 1 KandidatX auf. Die FDP findet nur für 1 Wahlbezirk 1 KandidatX. Die PARTEI gewinnt jeden Wahlbezirk und erhält insgesamt 50% der Stimmen, die APPD-KandidatX erreichen insg. 25% und die Bierpartei ihre auch. Die AFDP-Parteienvorschläge gehen komplett leer aus.

Somit erhält die PARTEI alle 4 Direktsitze. Vom Wahlergebnis stehen ihr 50% aller Sitze zu, die sie auch mit den 4 Direktsitzen hat. Den anderen beiden Parteien stehen jeweils 25% zu, also 2 Sitze, somit besetzen sie die 4 zusätzlichen Sitze mit den jeweils beiden ersten Plätzen ihrer Reserveliste. Die AFDP-Organisationen kriegen 0% der 8 Sitze also 0 Sitze.

Weitere Bedeutung der Wahlgebiete und Wahlbezirke

Lebensmittelpunkt muss im Wahlgebiet liegen; für die Kandidaturen in den beiden Gremien muss der Lebensmittelpunkt der KandidatX zwingend im Wahlgebiet liegen. KandidatX für den Kreistag müssen im Kreis Heinsberg wohnhaft sein, KandidatX für z.B. den Stadtrat Geilenkirchen müssen im Stadtgebiet wohnhaft sein. Sie müssen jedoch nicht zwingend im Wahlbezirk wohnen, in dem sie antreten. Mensch, der für den Kreistag als Direktkandidat im Wahlbezirk Heinsberg 2 antritt kann durchaus in Wegberg wohnen, darf seinen Lebensmittelpunkt aber nicht in Mönchengladbach haben.

Unterstützungsunterschriften aus Wahlbezirk; Die Unterstützungsunterschriften für die Direktwahlvorschläge müssen aus den Wahlbezirken kommen, in denen Mensch antritt. Für die Reserveliste gilt diese Einschränkung nicht (da sie ja nicht Wahlbezirk gebunden sind), sie müssen aus dem Wahlgebiet stammen.