Weilheim – Erschütternde Szenen haben sich in diesen Tagen an einem Gartenzaun in Weilheim (in Oberbayern) abgespielt, an denen einzig und allein die Stadt Weilheim Schuld trägt. Untätigkeit in Verwaltung und Stadtrat führten zu einem vollkommen unnötigen Nachbarschaftsstreit. Wir fordern sofortige Aufklärung durch den Bürgermeister und eine Sondersitzung des Stadtrates!
Was war passiert?
Nichts Böses ahnend saß Rentner Gustav H. (Name geändert) an diesem sonnigen Wochentag mittags auf dem Balkon seines Reihenhauses. Der 74-Jährige schätzt es sehr, während des Mittagessens die Übersicht zu behalten über seine Nachbarschaft, die sich zumeist vorbildlich verhält. Nur ein paar bellende Hunde stören den Rentner mitunter in seiner inneren Ruhe. Doch an diesem Tag sollte jemand so richtig aus der Reihe tanzen und die heile Welt des 74-Jährigen in den Grundfesten erschüttern.
Die Kirchturmuhr der Stadtpfarrkirche schlug gerade 12.15 Uhr, da vernahm der Rentner das Brummen eines Elektrorasenmähers in Nachbars Garten. Unfassbar! Jörg v. R. (Name nicht geändert) mähte dort glatt den Rasen! Zur Mittagszeit! Und der 54-jährige machte das ohne jeden Skrupel. Schließlich hatte er sich gewissenhaft im Internet über die Ruhezeiten informiert. Bis 13 Uhr darf er laut Bundesimmissionsschutzgesetz auf jeden Fall geräuschintensiv den Garten bearbeiten, heißt es da sinngemäß.
Gustav H. sah es anders und machte sich sogleich auf den Weg zum Gartenzaun, um seinen Nachbarn höflich, aber bestimmt darum zu bitten, die Mittagsruhe einzuhalten. Jörg v. R. verwies ebenso höflich auf die 13-Uhr-Regelung und mähte weiter. Damit war der Austausch von Höflichkeiten beendet, die Stimmung kippte.
Als der 54-Jährige gegen 12.52 Uhr sein Mähwerk beendet hatte, stand Gustav H. erneut am Gartenzaun und präsentierte mit nicht mehr so freundlichen Worten seinem Nachbarn die „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“ in der Stadt Weilheim (i.OB): „Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uhr und an Samstagen nur zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr ausgeführt werden“, steht dort geschrieben.
Soweit, so klar. Allerdings: Den gelb eingerahmten Hinweis auf der Homepage der Stadt hatte Gustav H. glatt überlesen. Die Weilheimer Verordnung ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen, seitdem gilt die gesetzliche Mindestregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Der Gartenarbeit des 54-Jährigen stand also nichts im Wege.
Nicht nur am Gartenzaun, sondern auch im Weilheimer Internet entwickelte sich daraufhin eine kontroverse Diskussion zum mittäglichen Rasenmähen. Ein User griff zum Telefon und bat beim städtischen Ordnungsamt um Aufklärung. Er bekam Antwort: Angeblich ist Personalmangel dafür verantwortlich, dass die städtische Lärmschutzverordnung bis heute nicht verlängert worden ist. Und mit ihr noch ein paar andere mehr. Erst nach den Kommunalwahlen 2026 sollen sie verlängert werden. Geht’s noch?!
Hätten Bürgermeister, Stadtrat und Verwaltung ihre Arbeit gemacht, wäre es nie zu dieser unschönen Begegnung am Gartenzaun gekommen. Wir finden das unverantwortlich!
Wir fordern eine umgehende Stellungnahme des Bürgermeisters und eine sofortige Neufassung der Weilheimer Lärmschutzverordnung in einer Sondersitzung des Stadtrats noch vor dem Ende der Sommerpause. Anderenfalls droht Weilheim nicht nur ein heißer Sommer, sondern Anarchie in den Gärten: mit Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen und Laubbläsern bis weit in den Herbst hinein!