Am 27.09.2022 findet zu diesem Thema die Gerichtsverhandlung in Schwandorf statt. Das ist zwar nicht in Oberbayern, dafür aber in der sehr guten Oberpfalz. An diesem Tag werden wir wissen (nehmen wir zumindest an) dass obiges Plakat nicht volksverhetzend ist. Warum auch? Wenn das zeigen von blutigen Tampons schon volksverhetzend wäre, dann müsste man ja die ganze BILD-Redaktion wegen weitaus schlimmeren Texten und die ganze FckAfD einsperren…
Wir drücken unserer sehr guten Romy die Daumen.
P.S.: Das Amtsgericht Schwandorf hat einen Strafbefehl über 120 Tagessätze á 60 Euro verhängt, also 7200€!
P.S.S: Das VG Chemitz hat übrigens im Spet 2021 bereits entschieden daß:
„Auch hinsichtlich der Plakate „Feminismus, ihr Fotzen!“ fehlt es hier – wie auch von der Antragsgegnerin angenommen – an einer die Schwelle zur Schmähkritik überschreitenden Zuspitzung oder der für eine (Formal-)Beleidigung nach § 185 StGB erforderlichen Zielrichtung auf Einzelne bzw. eines konkret abgrenzbaren Teils des Bevölkerung oder des weiblichen Geschlechts als solchem. Damit liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht vor.“ (Zitat gem. folgender Quelle)
Mehr Hintergründe gibts u.a. hier und per google Suche nach „Feminismus Ihr Fotzen“
Zeitungsartikel Regenburg Digital