Aufstellungsversammlung

Liebe Genoss*innen,

bald, am 12. September 2021 ist es soweit und in Niedersachsen finden Kommunalwahlen statt. Hierzu möchte auch die PARTEI ihren Beitrag leisten und Menschen auf die Stimmzettel schreiben!

Für die Region Hannover können wir dies noch tun für:
• Wahl der Regionsversammlung
• Wahl des/der Regionspräsident*in
• Wahl des Stadtrats Hannover
• Im Umland die Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Ortsräte sowie Bürgermeister*innen der einzelnen Kommunen
• Stadtbezirksräte Hannover Misburg-Anderten, Bothfeld-Vahrenheide sowie Neuaufstellung Bemerode-Kirchrode-Wülferode

Wir haben Wahlanzeige bei der Landeswahlleiterin gestellt und müssen nun eine Aufstellungsversammlung durchführen, auf der die Kandidat*innen und ggf. die Reihenfolge auf den Stimmzetteln bestimmt werden.
Diese Aufstellungsversammlung für die Region Hannover findet statt am:

Samstag, 24.04.2021 um 10:30 Uhr (Beginn Akkreditierung um 10:00 Uhr) im Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover.

Solltet ihr jetzt schon wissen,
1. Ob ihr kandidieren wollt
2. Für welche Wahl(en) ihr kandidieren wollt
3. In welchem Wahlbereich ihr antreten wollt

teilt uns das bitte über dieses Formular (https://forms.office.com/r/3bUS4AErZ7) mit, ebenso, ob ihr physisch an der Aufstellungsversammlung teilnehmt oder nicht.

Aufgrund der pandemischen Lage und um die Versammlung so klein wie möglich halten zu können, bitten wir darum, dass möglichst keine auswärtigen PARTEI-Mitglieder oder Gäste zur Aufstellungsversammlung erscheinen.

Hygienekonzept:

  • Die Teilnahme durch Personen mit Krankheitssymptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind, insbesondere Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig.
  • Die Teilnehmer tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie ihren Platz verlassen. Am Platz selbst ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung optional.
  • Bei Betreten der Einrichtung führen die Teilnehmer eine Händedesinfektion durch.
  • Mikrofone werden bei Sprecherwechsel desinfiziert.
  • Das Betreten und Verlassen der Veranstaltung durch die Teilnehmer wird dokumentiert und für eine evtl. Kontaktnachverfolgung drei Wochen aufbewahrt und im Erkrankungsfall dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
  • Das Abstandsgebot ist nach Möglichkeit einzuhalten, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben (§ 2 (3) Niedersächsische Corona-Verordnung „Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 gelten nicht bei 5. b) Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber nach den jeweiligen wahlrechtlichen Regelungen für bevorstehende öffentliche Wahlen, insbesondere Wahlkreiskonferenzen, Vertreterversammlungen und ähnliche Veranstaltungen“).