B. Mitgliedschaft
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Jeder, der in Deutschland lebt, kann Mitglied der PARTEI, Landesverband Sachsen
werden, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze und die Satzungen
der PARTEI anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die
Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied der PARTEI sein
oder werden.
(2) Mitglied der PARTEI, Landesverband Sachsen können nur natürliche Personen sein,
die einen Wohnsitz in Sachsen besitzen. Hat ein Mitglied mehrere Wohnsitze, bestimmt es
selbst, in welchem Landesverband es Mitglied ist.
(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der PARTEI und bei einer anderen mit ihr im
Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Lediglich die
Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der
PARTEI widerspricht, ist nicht zulässig.
(4) Eine Mitgliedschaft in der PARTEI, Landesverband Sachsen wird auf Grundlage der
Satzung des Bundesverbandes der PARTEI erworben und beantragt.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, an der politischen Willensbildung der
PARTEI, Landesverband Sachsen durch Diskussion, Anträge, Abstimmungen und Wahlen
mitzuwirken.
(2) Nur Mitglieder der PARTEI können in Organe und Gremien der PARTEI und aller ihrer
Gebietsverbände gewählt werden.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Grundsätze der PARTEI, Landesverband Sachsen
zu vertreten und sich für die Ziele der PARTEI einzusetzen. Die Inhaber von Parteiämtern
sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kräften
zu erfüllen. Sie haben dem zuständigen Vorstand, auf dessen Wunsch, über ihre Tätigkeit
zu berichten.
(4) Der jährlich anfallende Mitgliedsbeitrag von 10€ soll zum Jahresbeginn auf das Konto
des Landesverbandes überwiesen werden. Die aktuellen Kontodaten können der
Webseite des Landesverbandes entnommen werde