Satzung

Der 19. September 2015 wird in die Geschichte eingehen. DiePARTEI Sachsen verabschiedete ihre Satzung in Freiberg.

Satzung

der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI,

Landesverbandes Sachsen“

A. Aufgabe, Name und Sitz des Landesverbandes

§ 1 Aufgabe

(1) Der Landesverband Sachsen der Partei für Arbeit, Rechtsstaatist, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (kurz Die PARTEI) ist der
Zusammenschluss aller Mitglieder der PARTEI im Freistaat Sachsen. Die PARTEI im
Freistaat will das öffentliche Leben aus demokratisch geprägter Verantwortung gestalten.
(2) Der Landesverband Sachsen ist somit Teil der Partei Die PARTEI. Diese ist eine Partei
im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes.
Sie vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der
Herkunft, der Rasse, des Geschlechts und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und
Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer modernen föderalen Ordnung geprägt
vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und
faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt Die PARTEI entschieden ab.

§ 2 Name

(1) Der Landesverband Sachsen der PARTEI führt den Namen Partei für Arbeit,
Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative,
Landesverband Sachsen – Die PARTEI, Landesverband Sachsen.

§ 3 Sitz

(1) Der Sitz des Landesverbandes ist die Landeshauptstadt Dresden.

B. Mitgliedschaft

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Jeder, der in Deutschland lebt, kann Mitglied der PARTEI, Landesverband Sachsen
werden, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze und die Satzungen
der PARTEI anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die
Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied der PARTEI sein
oder werden.
(2) Mitglied der PARTEI, Landesverband Sachsen können nur natürliche Personen sein,
die einen Wohnsitz in Sachsen besitzen. Hat ein Mitglied mehrere Wohnsitze, bestimmt es
selbst, in welchem Landesverband es Mitglied ist.
(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der PARTEI und bei einer anderen mit ihr im
Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Lediglich die
Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der
PARTEI widerspricht, ist nicht zulässig.
(4) Eine Mitgliedschaft in der PARTEI, Landesverband Sachsen wird auf Grundlage der
Satzung des Bundesverbandes der PARTEI erworben und beantragt.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, an der politischen Willensbildung der
PARTEI, Landesverband Sachsen durch Diskussion, Anträge, Abstimmungen und Wahlen
mitzuwirken.
(2) Nur Mitglieder der PARTEI können in Organe und Gremien der PARTEI und aller ihrer
Gebietsverbände gewählt werden.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Grundsätze der PARTEI, Landesverband Sachsen
zu vertreten und sich für die Ziele der PARTEI einzusetzen. Die Inhaber von Parteiämtern
sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kräften
zu erfüllen. Sie haben dem zuständigen Vorstand, auf dessen Wunsch, über ihre Tätigkeit
zu berichten.
(4) Der jährlich anfallende Mitgliedsbeitrag von 10€ soll zum Jahresbeginn auf das Konto
des Landesverbandes überwiesen werden. Die aktuellen Kontodaten können der
Webseite des Landesverbandes entnommen werde

[…]
(Unter folgendem Link finden der Sympathisant die vollständige Satzung: zum Ausdrucken und Aufhängen)

Satzung-des-Landesverbandes-SN-2016